Rechtsanwälte und Fachanwälte in Heilbronn
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Ein Kreditor ist ein Gläubiger, allerdings hat der Begriff hier keinen religiösen Zusammenhang. Der Gläubiger kann als Lieferant oder Verkäufer angesehen werden, er erbringt eine Leistung bzw. Lieferung und glaubt seinem Debitor, dass dieser, die noch ausstehende Gegenleistung erbringen wird.